Vor dem Auszug "ordentlich" kündigen!

 Alle Welt redet von „Mietnomaden“ und den Ärger mit Mietern. In der Wirklichkeit sieht es doch so aus, dass die meisten Mietverhältnisse ordentlich ablaufen und dann eben auch durch eine ordentliche Kündigung beendet werden. Damit man selbst auf der rechtlich sicheren Seite ist, sollte man natürlich wissen, was man als Mieter bei so einer ordentlichen Kündigung beachten muss. Der Hauptunterschied bei einer Kündigung des Mietverhältnisses liegt wohl in der fristgerechten (ordentlichen) Kündigung oder der fristlosen (außerordentlichen) Kündigung. Für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses muss immer ein besonderer Grund vorliegen. So kann es beispielsweise sein, dass in einer Mietpartei ein Angehöriger verstorben ist oder unvorhergesehen die Wohnung aus zwingenden Gründen nicht mehr genutzt werden kann. Die ordentliche Kündigung ist immer auch im Mietvertrag geregelt und muss zudem gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Zudem hat oftmals nur der Mieter die Möglichkeit ein Mietverhältnis ordentlich zu kündigen. Der Vermieter beendet hingegen fristlos oder fristgemäß (z. B. bei befristeten Mietverhältnissen, Mietverträgen auf Zeit) einen Mietvertrag. Will der Vermieter einen Mietvertrag ordentlich kündigen, muss er wichtige Gründe dafür haben. Oftmals ist hierfür nur der eigene Bedarf anzugeben und ausschlaggebend. Viele Mieter machen den Fehler eine neue Wohnung anzumieten und dabei nicht zu beachten, dass sie für die alte Wohnung weiterhin Miete zahlen müssen, solange die Kündigungsfrist für die alte Wohnung nicht abgelaufen ist. Oftmals liegt diese Kündigungsfrist bei immerhin drei Monaten. Um derartige Fristen zu umgehen, bleibt die Möglichkeit Nachmieter für eine Wohnung zu besorgen. Häufig lassen sich Vermieter auf eine derartige Regelung ein. Immerhin bleibt ansonsten die bald leer stehende Wohnung dann nicht unvermietet. Eine wichtige Hürde bei der Beendigung eines Mietverhältnisses ist die Wohnungsübergabe. In der Regel begehen Mieter und Vermieter zu diesem Termin gemeinsam die Wohnung und nehmen eventuelle Schäden auf, die der Vermieter dem Mieter auch nach Beendigung des Mietverhältnisses in Rechnung stellen kann. Ist diese Hürde geschafft, die Kündigungsfrist eingehalten und der Schlüssel übergeben hat man sein Mietverhältnis auf eine ordentliche Art und Weise beendet.