Weil die Definition vielen Neuen Freien Berufen nicht wirklich weiterhilft, ist in der Regel der § 18 EStG entscheidender. Er unterscheidet zwischen sog. Katalogberufen (die selbstständige Tätigkeit der im Gesetz aufgezählten Berufe) und den Katalogberufen ähnlichen Berufen sowie Tätigkeitsberufen (die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeit) unterscheidet. Das Gesetz entscheidet nur Einzelfälle.