Existenzgründung in freien Berufen

Weil die Definition vielen Neuen Freien Berufen nicht wirklich weiterhilft, ist in der Regel der § 18 EStG entscheidender. Er unterscheidet zwischen sog. Katalogberufen (die selbstständige Tätigkeit der im Gesetz aufgezählten Berufe) und den Katalogberufen ähnlichen Berufen sowie Tätigkeitsberufen (die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeit) unterscheidet. Das Gesetz entscheidet nur Einzelfälle. Eine verbindliche Auskunft erteilt das Finanzamt, wenn man in diesen Bereichen selbstständig werden möchte, im Zweifelsfall auch die Obere Finanzdirektion.

Die Frage ist, ob man die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Freiberufler erfüllt! Wenn Sie die folgenden Fragen bejahen können, dürfen Sie i.d.R. davon ausgehen, dass Sie die rechtlichen bzw. die besonderen beruflichen Vorgaben für eine freiberufliche Tätigkeit erfüllen:

- Können Sie für Ihre Selbstständigkeit eine ausreichende berufliche Qualifikation nachweisen?

- Erbringen Sie geistig-ideelle Leistungen (z.B. Heilung von Kranken, Rechtsberatung, statische Berechnungen usw.)?

- Besteht zu den Leistungsnehmern ein gegenseitiges und auf Dauer angelegtes Vertrauensverhältnis (als Voraussetzung für Ihre Unabhängigkeit von Weisungen)?

- Ist dieses Vertrauensverhältnis auf einer freien Wahlentscheidung der Leistungsnehmer begründet?

- Erbringen Sie die Leistungen persönlich (und lassen Ihre Tätigkeiten nicht von Ihren Mitarbeitern erledigen)?

- Sind Sie eigenverantwortlich tätig?

- Sind Sie in Ihrem Unternehmen leitend tätig?

- Treffen Sie fachliche Entscheidungen frei und unabhängig?

Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten konnten, fällt ihre Tätigkeit definitiv in die Kategorie freie Berufe. Die Informationen aus diesem Artikel wurden teilweise dem BFB entnommen. Diese Quelle gilt in diesen Fragen als zuverlässig.