Die Kreditkarte ist weg – was nun?
Gerade in der Urlaubszeit und im Sommer kann es einem immer wieder passieren. Man lässt seine Tasche liegen – ist ohnehin nicht so dick angezogen und macht damit den Weg frei für unehrliche Finder oder schlicht Langfinger. Die ganze Brieftasche ist weg und mit ihr die Ausweise, Passbilder der Angehörigen, Fahrzeugbrief oder – die EC-Karte. Den Verlust der Passbilder kann man noch verschmerzen. Ausweise und Papiere lassen sich wieder besorgen. Aber die EC-Karte kann unehrlichen Menschen sehr schnell Tür und Tor zum Bankkonto und damit auf den finanziellen Rückhalt einer Familie öffnen. Nicht immer muss es sich dabei um den Kreditkartenbetrug am EC-Automaten handeln. Ebenso gut ist es oftmals noch immer möglich, auch mit gestohlenen Kreditkarten einkaufen zu gehen. Viele Geschäfte oder Verkäufer/innen gehen durch Routine oder ein vertrauensvoll erscheinendes Gegenüber sorglos mit der Datenprüfung beim Einkauf mit einer Kreditkarte um. Manche Geschäfte sind noch nicht einmal an eine Online-Abfrage an die Bank angebunden – schlicht – weil dieser Service das Geschäft mehr kostet. Als Kreditkarteninhaber sollte man also immer auf seinen „Plastikschlüssel“ zum Bankkonto aufpassen – und wenn sie denn doch abhandenkommt, umgehend darauf reagieren. Wenn die Karte weg ist, kann der Zeitpunkt, zu dem die Karte gesperrt wurde, entscheidend darüber sein, ob man sein Geld zurück bekommt oder nicht. Suchen muss man nicht lange um seine Karte sperren zu lassen. Kann man seine Bank nicht erreichen, weil sie zum Beispiel geschlossen ist, gibt es zwei zentrale Rufnummern, die deutschlandweit gelten und über die man sein Konto sofort und von jedem Ort aus sperren kann. Um einen Beweis für die Sperrung zu haben, sollte man unbedingt eine zweite Person dabei haben, die den durchgeführten Anruf und die damit verbundene Sperrung im Zweifelsfall bezeugen kann. Nach dem Sperren der Ec-Karte kann man dann bei seiner Hausbank eine neue Karte bestellen und hat von seiner Seite her alles richtig gemacht. Kommt es ab der Sperrung zu Schadensfällen durch die EC-Karte, wird man dafür nicht mehr haftbar gemacht werden können.