Aktienrecht - Ein Buch mit sieben Siegeln?
In Deutschland ist alles geregelt. Natürlich gilt das auch oder gerade besonders für alle wesentlichen Geschäftsfelder und Börsen, die sich mit Aktien und Aktienpaketen befassen. Die Bezeichnung für die gesetzliche Regelung ist hierfür „Aktienrecht“. Das Aktienrecht greift gleichzeitig auf das ganze Thema Aktiengesetz. Im Aktienrecht wird also der Aufbau aller Gesellschaftsformen die sich auf Aktienteile aufbauen und natürlich der Umgang mit den Aktienanteilen geregelt. Erst wenn eine Gesellschaft die Richtlinien dieses Rechts erfüllt, die Normen einhält und sich innerhalb dieses rechtlichen Rahmens bewegt, darf sie auch die jeweilige Gesellschaftsform(z. B. AG oder KGaA) sein und so agieren. Das Aktienrecht bezieht sich unter anderem auch auf die Rechte und Pflichten des Vorstands, der Funktionäre oder der Aufsichtsräte. Weiterhin sind darin die Belange und Pflichten von Mitarbeitern, Lieferanten oder Gesellschaftern geregelt. Ganz selbstverständlich greifen beim Aktienrecht gleichzeitig das BGB und das Handelsgesetzbuch. Die Vorschriften dieser Gesetzesbücher sind ganz allgemein auf das Aktienrecht anzuwenden. Bei der Gründung einer Gesellschaft auf Aktien-Basis sind die grundlegenden Dinge schon in den verschiedenen Gesetzen geregelt und bilden überhaupt die Voraussetzung für eine Gründung. So umfasst das Gesetz die allgemeinen Vorschriften, die Gründung selbst, die Gesellschaftsverfassung oder die Gewinnaufteilung. Im Gesetz ist weiterhin verankert, dass zum Beispiel bei der Aktiengesellschaft(AG) allein die Gesellschaft mit Vermögen haftet. Ein Zweck zur Gründung einer Gesellschaft ist in den Gesetzen nicht vorgeschrieben. Die einzige und gleichwohl selbstverständliche Regelung ist, dass die Gesellschaft im allgemeinen Verständnis von Recht und Sitte handeln muss. Das jedoch sollte sich von selbst verstehen. Generell ist bei der Gewinnverteilung die Höhe der Teilhaberschaft ausschlaggebend für die Höhe der Ausschüttung. Auch das ist gesetzlich geregelt und besagt eigentlich nur, dass der der mehr einzahlt auch mehr ausgezahlt bekommt. Wenn man sich mit dem Thema Aktienrecht, Aktiengesetz, Aktiengesellschaft und die damit verbundenen Rechte und Pflichten befassen möchte oder muss, reicht ein Artikel sicherlich nicht aus. Für Beteiligungen oder Investitionen im Bereich des Aktienmarktes sollte man sich also immer professionelle Hilfe und Beratung suchen.